Der Wunsch der Menschen nach natürlichen Heilmethoden für ihre Tiere steigt stetig. Im Laufe der Zeit wurde einerseits klar, dass Antibiotika und Kortison nicht die vielgepriesenen Wundermittel sind, sondern zum Teil erhebliche Nebenwirkungen sowie Resistenzen verursachen; andererseits wird das Angebot veterinärmedizinischer Medikamente durch erschwerte Zulassungsvoraussetzungen in Verbindung mit zunehmenden Kontrollen und Verboten, insbesondere in der sogenannten Nutztierhaltung, erschwert.
Die Tendenz geht so immer mehr zu natürlichen, weitgehend nebenwirkungsfreien Heilverfahren, zur
Homöopathie bei Tieren, zur ganzheitlichen Therapie, welche das gesamte Umfeld des Tieres mit einbezieht, zur Vorbeugung von Erkrankungen, zur Anregung der Selbstheilungskräfte und natürlichen Regulation und entfernt sich immer mehr von der alleinigen Behandlung der Symptomatik einer Erkrankung.
Der Beruf
Tierheilpraktiker, vor einigen Jahren noch ein "Exot", ist heute zwar ein noch immer nicht weitverbreitetes Berufsbild, gewinnt jedoch mehr und mehr an Bedeutung, Interesse und Perspektive durch zunehmende Nachfrage. Obwohl der Begriff "
Tierheilpraktiker" inzwischen relativ geläufig ist, bestehen bei den interessierten Tierhaltern oft noch verschiedene Unklarheiten und Fragen, bei dessen Beantwortung dieser Artikel ein wenig helfen möchte:
Das Studium/die Ausbildung zum
Tierheilpraktiker dauert in der Regel zwischen 16 und 24 Monaten und kostet ca. 2.500,00 - 8.000,00 Euro. Voraussetzungen zur Annahme ist meist ein Realschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Abitur.
Alle Schulen, die zum
Tierheilpraktiker ausbilden sind private Institute; die Schulorte sind auf das gesamte Bundesgebiet verteilt, es können also nicht alle Schulen eine Ausbildung in der näheren Umgebung anbieten. Da das Studium in der Regel berufsbegleitend durchgeführt wird, findet der Unterricht am Wochenende statt; auch Fernstudien werden angeboten.
Zwischenprüfung und Prüfung werden schulintern mit schulinternem Abschluss durchgeführt. Eine staatliche Überprüfung - wie bei Humanheilpraktikern beim zuständigen Gesundheitsamt - findet nicht statt.
Gesetzliche Rahmenbedingungen des
Tierheilpraktikers
Trotz fehlenden
Tierheilpraktiker-Gesetzes unterliegt die Berufsausübung des
Tierheilpraktikers zahlreichen Vorschriften und Gesetzen. So werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen u. a. durch die Vorschriften des Arzneimittelgesetzes, des Tierschutzgesetzes und des Tierseuchengesetzes geregelt. Darüber hinaus greifen zahlreiche weitere Gesetze und Verordnungen in die Berufsausübung ein. Auch besteht Meldepflicht beim zuständigen Veterinär- und Finanzamt bzw. weitere Meldungen sind laut den Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes zu tätigen.
Der
Tierheilpraktiker therapiert mit natürlichen, weitgehend nebenwirkungsfreien Heilmethoden.
Schwerpunkte der Tätigkeit als
Tierheilpraktiker liegen in der ausführlichen Beratung einer individuellen und optimalen
Fütterung und Haltung zur Gesunderhaltung, Prophylaxe sowie auch als Grundlage der Verbesserung des Gesundheitszustandes und somit als Grundvoraussetzung jeder weiteren Therapie, da gerade in der
Fütterung und Haltung oftmals die Ursache der Erkrankung liegt bzw. schon durch die
Optimierung der Fütterungs- und Haltungsbedingungen eine gravierende Verbesserung des Wohlbefindens des Patienten erreicht werden kann.
Die Therapie chronischer Erkrankungen mit natürlichen Heilmitteln und damit verbundener weitgehender Nebenwirkungsfreiheit ist oftmals langfristig eine gute Alternative, da bei andauernder Medikamentengabe oft die Nebenwirkungen die positiven Wirkungen übertreffen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Regulationstherapie einer Überreaktion des Immunsystems, also Allergie. Da Allergien stetig zunehmen, ist in der Therapie allergischer Erkrankungen ein weites Betätigungsfeld für den
Tierheilpraktiker gegeben. Meiner Erfahrung nach sind die meisten Erkrankungen auf natürlichem Wege gut und erfolgreich zu therapieren. So gelang z. B. auch die erfolgreiche Therapie eines Katers mit der sogenannten "
Katzenseuche" - nach Antibiotika-Gabe traten so massive Nebenwirkungen auf, dass von weiteren Gaben abgesehen werden musste und die Therapie mit homöopathischen Mitteln erfolgte.
Der
Tierheilpraktiker therapiert vorrangig mit
Homöopathie bei Tieren und Phytotherapie, oft setzt er ergänzend oder auch ausschließlich aber auch weitere Therapien und Behandlungsmethoden ein. Oft spezialisieren sich
Tierheilpraktiker zusätzlich auf verschiedene Behandlungsmethoden, wie z. B. Akupunktur, Akupressur, physikalische Therapien, kinesiologische Diagnose- und Therapieverfahren, Ausleitungsverfahren, Wickel und Auflagen, Nosodentherapie, Neuraltherapie, Umstimmungs- und Reiztherapie, Aromatherapie, Bach-Blütentherapie, isopathisch-homöopathische Regulationstherapie, Farb- und Edelsteintherapie, Laser- und Magnetfeldtherapie und/oder Eigenblut-/Eigenharntherapie.
Darüber hinaus darf der
Tierheilpraktiker mit allen Medikamenten, welche nicht verschreibungspflichtig sind, therapieren. So verwendet der
Tierheilpraktiker z. B. bei der Wundversorgung nicht homöopathische Mittel, sondern - ebenso wie der Veterinärmediziner - desinfizierende, Viren- und Bakterien abtötende Mittel.
Operationen durchführen, Narkosen geben, Impfungen durchführen, mit rezeptpflichtigen Medikamenten therapieren bzw. diese verschreiben/empfehlen.
Darüber hinaus gehören Tiere, die sich in einer lebensbedrohlichen Notfallsituation befinden grundsätzlich in eine Tierarztpraxis; hier endet ganz klar das Betätigungsfeld des
Tierheilpraktikers. Weiterhin wird jeder verantwortlich arbeitende
Tierheilpraktiker grundsätzlich jeden Patienten, bei dessen Erkrankungsbild er es für angemessen hält, diesen umgehend zu einem Veterinärmediziner verweisen. Diese "Angemessenheitsgrenze" sollte schon beim geringsten Verdacht greifen. Dem
Tierheilpraktiker steht hier oft weder das fachliche Wissen noch die erforderlichen Diagnosegeräte wie auch die dringend benötigten Medikamente (z. B. starke Schmerzmittel, Kortison, Antibiotika) zur Verfügung.
Obwohl nicht verboten, gibt es darüber hinaus noch zahlreiche weitere Tätigkeiten, welche der verantwortungsbewusste
Tierheilpraktiker mangels Fachkenntnissen nicht ausführt. Grundlage für alle Handlungen am Tier sollte immer das in diesem Bereich vorhandene fachliche theoretische und praktische Wissen sein. Wie weit dieses bei dem einzelnen
Tierheilpraktiker greift, kann nur dieser - ehrlich und verantwortlich dem Tier und sich selbst gegenüber - beurteilen. Diese Frage lässt sich auch ausschließlich individuell beurteilen, da jeder
Tierheilpraktiker sich über die Ausbildung hinaus weitere Kenntnisse verschaffen kann. So darf z. B. ein
Tierheilpraktiker zwar Zahnkorrekturen vornehmen, jedoch wird nur derjenige diese Behandlung durchführen, der eine Zusatzausbildung auf diesem Gebiet absolviert hat. Obwohl die Ausbildungen der verschiedenen Schulen sehr unterschiedlich zu beurteilen sind, liegt es allein in der Person des angehenden Tierheilpraktikers, diesen Beruf verantwortungsbewusst und mit Liebe zum Tier auszuüben. Fehlende Fachkenntnisse in Theorie und/oder Praxis führen gerade aus dem Grunde, da keine staatliche Prüfung und allgemeine Anerkennung besteht zum Scheitern. Unsere tierischen Patienten kommen zu über 90 % durch Mund-zu-Mund-Propaganda und diese funktioniert eben nur, wenn dem Tier geholfen wird und die Therapie greift. So trennt sich schnell die Spreu vom Weizen und existieren kann als Tierheilpraktiker nur derjenige, der über umfassende Fachkenntnisse verfügt. Welche Prüfung an welcher Schule abgelegt wurde und dass eine staatliche Überprüfung der Fähigkeiten nicht stattfand wird hier zur Nebensache. Allein die erfolgreiche Diagnostik und Therapie ist entscheidend.
Wer den Beruf des Tierheilpraktikers wählt, der sollte darin eher eine Berufung als einen Beruf sehen, da viele arbeitsintensive Stunden, viele Entbehrungen und wenig finanzielle Mittel auf denjenigen warten, der diesen Beruf mit dem nötigen Enthusiasmus lebt.
Diesen Artikel über Tierheilpraktiker schrieb ich für verschiedene Fachzeitschriften